Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen der Firma Buspaket Derenbach für Verträge mit Wiederverkäufern für alle Leistungserbringungen

1. Vertragsgegenstand, Stellung der Vertragsparteien, Rechtsgrundlagen, Geltung von Geschäftsbedingungen

1.1

Die vertragliche Leistungspflicht der Firma Buspaket Derenbach (nachstehend „BD" abgekürzt) besteht in der Verschaffung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen (einzelne Reiseleistungen oder eine Gesamtheit von Reiseleistungen, diese nachfolgend „Reisepakete" genannt) an den Auftraggeber (nachstehend „AG" abgekürzt), bzw. an die Teilnehmer der Reisen oder Veranstaltungen des AG. Die Leistungspflicht von BD bestimmt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und diesen Vertragsbedingungen.

1.2

BD ist gegenüber dem AG unmittelbar zur Leistungserbringung verpflichteter Vertragspartner, soweit nicht nach Ziff. 9.7 dieser Vertragsbestimmungen oder nach den individuellen vertraglichen Vereinbarungen lediglich Vermittler von Reiseleistungen an den AG ist.

1.3

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen BD und dem AG finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen, sodann diese Vertragsbedingungen und hilfsweise die Vorschriften des Werkvertragsrechts, §§ 631 ff. BGB und im Übrigen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

1.4

BD hat nicht die Stellung eines Pauschalreiseveranstalters. Die Vorschriften der §§ 651a-y BGB, der Art. 250–253 EGBGB sowie sonstige gesetzliche Vorschriften für Pauschalreisen und Pauschalreiseveranstalter finden auf das Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen BD und dem AG weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung. Das Vertragsverhältnis zwischen dem AG und BD begründet insbesondere auch kein Vertragsverhältnis zu Gunsten der Reiseteilnehmer oder Mitarbeitenden des AG als Dritte.

1.5

Diese Geschäftsbedingungen gelten jeweils in ihrer aktuellen Fassung und ersetzen alle früheren Vereinbarungen über die Leistungserbringung. Soweit nicht etwas anderes im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde, gilt die vorliegende Fassung auch für alle künftigen Verträge zwischen BD und dem AG.

1.6

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit gewerblichen Kunden, welche die vertragsgegenständlichen Reiseleistungen als Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreiseverträgen oder in sonstigen Tätigkeitsformen als unmittelbarer Vertragspartner ihrer Kunden vermarkten. Sie gelten demnach nicht für Verträge mit einzelnen Verbrauchern oder Verbrauchergruppen (Verbraucher i.S. von § 13 BGB).

2. Vertragsabschluss

2.1

BD wird auf der Grundlage der Interessenbekundung des AG zunächst Auskunft über die Verfügbarkeit der gewünschten Reiseleistungen erteilen und Vorschläge zu den möglichen Reiseleistungen und zum Reiseablauf unterbreiten. Derartige Vorschläge sind für BD und den AG unverbindlich und freibleibend. Sie begründen keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines entsprechenden Vertrages.

2.2

Auf der Grundlage der Abstimmungen nach Ziff. 2.1 unterbreitet BD dem AG in Textform ein verbindliches Vertragsangebot auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen, aller Angaben und Hinweise im Angebot sowie gegebenenfalls in Bezug genommener Preislisten und ergänzender Informationen.

2.3

Soweit im Angebot nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, kann das Angebot nur in Textform angenommen werden. BD ist an sein Angebot für die Dauer von 7 Tagen gebunden. BD ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, verspätet eingehende Annahmeerklärungen anzunehmen.

2.4

Soweit der AG gegenüber BD keine abweichende Verabredung getroffen hat, gilt jeder Mitarbeiter des AG als berechtigt, das Angebot rechtsverbindlich für den AG anzunehmen.

2.5

Der Vertrag kommt rechtsverbindlich mit dem Eingang der Annahmeerklärung des AG bei BD zu Stande, ohne dass es einer Eingangsbestätigung oder Buchungsbestätigung durch BD bedarf. BD wird dem AG jedoch im Regelfall den Eingang seiner Annahmeerklärung in Textform bestätigen.

2.6

Soweit die Annahmeerklärung des AG Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen enthält, kommt der Vertrag nur dann zu Stande, wenn BD eine entsprechende Rückbestätigung unter ausdrücklichem Einschluss der einzelnen Änderungen in Textform vornimmt.

2.7

Soweit BD Reiseleistungen online auch zur sofortigen Direktbuchung anbietet, kommt der Vertrag dadurch zu Stande, dass der AG an BD schriftlich eine verbindliche Buchungserklärung übermittelt und BD die Buchung in Textform an den AG bestätigt.

3. Leistungen und Leistungsänderungen, Fremdprospekte, Auskünfte und Zusicherungen

3.1

Die Leistungsverpflichtung von BD bestimmt sich bei Verträgen, die auf der Grundlage eines schriftlichen Angebots abgeschlossen werden, aus den darin enthaltenen Angaben über Preise und Leistungen.

3.2

Bei Verträgen, die auf der Grundlage einer Prospektausschreibung oder einer Internetwerbung durch unmittelbare Buchung und entsprechende Buchungsbestätigung (vgl. Ziff. 2.7) abgeschlossen werden, bestimmt sich die Leistungspflicht nach der Prospektausschreibung bzw. den Angaben im Internet.

3.3

BD ist ausdrücklich nicht verpflichtet, dem AG vor Vertragsschluss sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die der AG bezüglich der vertragsgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf vorvertragliche Informationspflichten nach Art. 250 § 3 EGBGB benötigt. BD wird die vorliegenden Informationen nach Feststehen der Reisedurchführung übermitteln.

3.4

Die Leistungen von BD sind grundsätzlich nicht für Personen mit Mobilitätseinschränkungen geeignet. Eine Teilnahme ist vorab individuell mit BD abzuklären und nur nach ausdrücklicher Bestätigung in Textform möglich. Grundsätzlich sind BD Leistungsänderungen gestattet, wenn die Teilnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, derartige Änderungen hinzunehmen.

3.5

Bei Flugreisen, Schiffsreisen und Reisen unter Nutzung von Fähren oder Zügen dienen An- und Abreisetage der Beförderung, nicht der Erholung, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Mit Änderungen von Flugzeiten und Abfahrtzeiten ist grundsätzlich zu rechnen.

4. Preise und Preiserhöhungen

4.1

Es gelten die im Einzelfall zwischen BD und dem AG vereinbarten Preise. Hilfsweise ist die übliche oder taxmäßige Vergütung gem. § 632 BGB zu bezahlen.

4.2

BD kann Preiserhöhungen verlangen, wenn dies im Einzelfall vertraglich vereinbart wurde, insbesondere bei Preisabsprachen, bei denen der vereinbarte Preis von der Zahl der Teilnehmer oder dem Umfang der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen abhängig ist.

4.3

Unabhängig davon behält sich BD vor, die vertraglich vereinbarten Preise zu erhöhen, soweit:

  • a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
  • b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z.B. Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder
  • c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse

sich unmittelbar auf die vertraglich vereinbarten Preise auswirkt.

4.4 – 4.5

BD wird den AG über die Gründe und die Berechnung der Preiserhöhung informieren. Die Berechnung erfolgt je nach Erhöhungsgrund anteilig pro Sitzplatz, Abgabe oder Wechselkursveränderung.

4.6

Preiserhöhungen sind nur bis zum 25. Tag vor Reisebeginn zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 16 % ist der AG berechtigt, ohne Stornierungskosten vom Vertrag zurückzutreten.

4.7

Im Falle einer Erhöhung der Mehrwertsteuer ist BD berechtigt, vom AG eine entsprechende Preiserhöhung zu fordern, soweit BD nachweist, dass sie zur Abführung der erhöhten Mehrwertsteuer verpflichtet ist.

5. Zahlung, Zahlungsverzug, Erfüllungsort, Verzugszinsen, Sicherheitsleistung

5.1

BD kann nach Vertragsschluss Anzahlungen verlangen. Ohne ausdrückliche Vereinbarung beträgt die Anzahlung 30 % des Gesamtpreises.

5.2

Die Restzahlung wird fällig, wie vertraglich vereinbart. Ohne besondere Vereinbarung ist sie spätestens 7 Tage vor Leistungsbeginn fällig.

5.3

Zahlungen sind grundsätzlich in der ausdrücklich vereinbarten Zahlungsart zu leisten. Ohne ausdrückliche Vereinbarung sind Zahlungen ausschließlich durch Banküberweisung zu leisten.

5.4

Erfüllungsort für jedwede Zahlungen ist der Ort des Sitzes der Bank der von BD angegebenen Bankverbindung. Die Zahlungsverpflichtung ist nur dann ordnungsgemäß erfüllt, wenn der fällige Betrag rechtzeitig gutgeschrieben wird.

5.5

Im Verzugsfall hat der AG fällige Forderungen mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens ist BD vorbehalten.

5.6

Ohne vollständige Bezahlung des Gesamtpreises entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten besteht kein Anspruch des AG auf Erbringung der vertraglichen Leistungen und/oder die Übergabe der Reiseunterlagen. Bei Zahlungsverzug ist BD nach Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Stornokosten zu verlangen.

5.7

Ein Aufrechnungsrecht des AG mit Forderungen gegen BD wird vertraglich ausgeschlossen. Bei geltend gemachten Zurückbehaltungsrechten kann BD verlangen, dass der AG Sicherheit durch unwiderrufliche Bankbürgschaft oder Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht leistet.

6. Vertragliche Obliegenheiten des AG; Reiseausschreibung; vorvertragliche Informationen

6.1

Der AG wird BD gegenüber seinen Teilnehmern in keiner Weise als Reiseveranstalter oder Mitreiseveranstalter bezeichnen und insbesondere nicht in den Formblättern als verantwortliches Unternehmen erwähnen.

6.2

Der AG ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der von BD genannten Stelle anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Verweigern diese die Abhilfe oder sind nicht erreichbar, so hat der AG unverzüglich eine Mängelrüge an BD zu richten.

6.3

Der AG ist verpflichtet, zur Vermeidung und Beseitigung von Störungen im Reiseablauf beizutragen und entsprechende Maßnahmen soweit möglich mit BD abzustimmen.

6.4

Erfüllt der AG einzelne oder mehrere der vorstehenden Obliegenheiten nicht, entfallen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche insoweit, als BD zur Abhilfe bereit und in der Lage gewesen wäre.

7. Stornierung, Rücktritt, Kündigung, Ersatzteilnehmer, Umbuchungen

7.1

Soweit nichts anderes im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist, besteht kein Recht des AG zum Widerruf, zur Kündigung oder zum Rücktritt. Etwaige Rücktrittsrechte kraft Handelsbrauchs sowie das Kündigungsrecht nach § 649 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen.

7.2 – 7.4

„Stornierung" umfasst sowohl die Ausübung eines vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts als auch jede Erklärung der Nichtabnahme. Stornierungserklärungen sind grundsätzlich in Textform auszuüben und müssen BD zu geschäftsüblichen Zeiten zugehen.

7.5 – 7.6

Im Falle der Stornierung stehen BD die vertraglich vereinbarten oder nachfolgend aufgeführten pauschalen Entschädigungen zu:

Zeitraum vor ReisebeginnStornokosten
bis 60 Tagekostenfrei
bis 28 Tage30 % des Paketpreises
bis 14 Tage50 % des Paketpreises
bis 7 Tage75 % des Paketpreises
ab 6 Tage95 % des Paketpreises

7.7

Dem AG bleibt es vorbehalten, BD nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweils geforderte Pauschale.

7.8

BD behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BD nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind.

8. Obliegenheiten des AG bei Mängelanzeigen; Kündigung wegen Mängeln oder unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

8.1

Mängelanzeigen der Reisenden gegenüber dem AG, die Leistungen von BD betreffen, sind unverzüglich an die von BD angegebene Stelle zu richten. Ist diese nicht erreichbar oder verweigert sie Abhilfe, so hat der AG die Mängelrüge unverzüglich an BD zu richten.

8.2

Der AG hat alle Mängelanzeigen während der Reise zu dokumentieren und mit einer Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung der Reiseleistungen an BD zu übersenden. Der AG ist mit vertraglichen Ansprüchen gegenüber BD ausgeschlossen, soweit die Abwehr von Ansprüchen wegen fehlender Dokumentation scheitert.

8.3

Eine Kündigung wegen Mängeln ist nur zulässig, wenn der AG den Mangel angezeigt und eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat, es sei denn, eine Mängelbeseitigung ist objektiv unmöglich oder BD hat die Abhilfe verweigert.

8.4

Wird die Erbringung der vertraglichen Leistungen infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, kann der AG den Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen kündigen:

  • Die Kündigung ist in Textform mit Begründung zu erklären.
  • Nur Umstände, die sich unmittelbar auf die Leistungserbringung durch BD auswirken, rechtfertigen eine Kündigung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände.
  • Im Falle einer berechtigten Kündigung kann BD dem AG Kosten in Höhe der Hälfte der bei einer entgeltpflichtigen Stornierung angefallenen Beträge in Rechnung stellen.
  • Mehrkosten einer Rückbeförderung sowie sämtliche sonstigen zusätzlichen Kosten wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände trägt der AG.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 – 9.3

BD haftet nicht für Leistungen, die vom AG zusätzlich zu den Leistungen von BD angeboten, organisiert oder durchgeführt werden. BD haftet insbesondere nicht für Folgen und Kosten, die durch Störungen bei vom AG selbst organisierten Reiseleistungen verursacht wurden, sowie nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des AG und seiner Verantwortlichen.

9.4

Soweit für die Gewährleistung und Haftung von BD an den Reisepreis anzuknüpfen ist, ist ausschließlich der zwischen dem AG und BD vereinbarte Leistungspreis maßgeblich, ohne Berücksichtigung von Margen oder Zuschlägen des AG.

9.5

Soweit keine Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen oder BD keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt, ist die Haftung für Folgeschäden grundsätzlich ausgeschlossen.

9.6

BD ist bei der Erbringung von Flugleistungen ausschließlich im Verhältnis zum AG, nicht im Verhältnis zu dessen Teilnehmern, vertraglicher Luftfrachtführer. BD ist in keinem Fall ausführender Luftfrachtführer.

9.7

BD haftet nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen sowie für Personen- und Sachschäden bei Leistungen, die nach den entsprechenden Hinweisen ausschließlich an den AG vermittelt werden.

9.8

Auf Wunsch des AG vermittelte Begleitpersonen und Reiseleiter sind weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von BD. Für deren Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen haftet BD nicht, es sei denn, es liegt eine eigene Pflichtverletzung von BD, insbesondere grob fahrlässiges Auswahlverschulden, vor.

10. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechtsstreitigkeiten zwischen BD und dem AG ist der Ort des Hauptgeschäftssitzes von BD. Dies gilt nicht, soweit in deutschen gesetzlichen Vorschriften, internationalen Vorschriften und Abkommen sowie in Verordnungen der Europäischen Union anwendbare Vorschriften über den Gerichtsstand enthalten sind, welche auch zwischen Unternehmern nicht wirksam abbedungen werden können.